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   OLG Celle, 26.04.1999 - 9 W 44/99   

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https://dejure.org/1999,12901
OLG Celle, 26.04.1999 - 9 W 44/99 (https://dejure.org/1999,12901)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.04.1999 - 9 W 44/99 (https://dejure.org/1999,12901)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. April 1999 - 9 W 44/99 (https://dejure.org/1999,12901)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1560 S. 1 BGB; § 129 FGG; § 161 FGG
    Antragsbefugnis eines Notars für den Antrag auf Eintragung einer güterrechtlichen Vereinbarung in das Güterrechtsregister; Rechtsnatur der Erklärung nach § 1560 S. 1 BGB

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1560; FGG §§ 129, 161
    Eintragung einer güterrechtlichen Vereinbarung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antragsbefugnis eines Notars für den Antrag auf Eintragung einer güterrechtlichen Vereinbarung in das Güterrechtsregister; Rechtsnatur der Erklärung nach § 1560 S. 1 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 10.01.1983 - 2 Wx 47/82

    Vertretungsbefugnis des Notars für den Antrag auf Eintragung in das

    Auszug aus OLG Celle, 26.04.1999 - 9 W 44/99
    Neben der Entschließung von Ehegatten, eine besondere güterrechtliche Vereinbarung zu treffen, steht selbstständig ihre Entschließung, diese vereinbarte Regelung in das Güterrechtsregister eintragen zu lassen oder nicht (OLG Köln MDR 1983, 490 [OLG Köln 10.01.1983 - 2 Wx 47/82] m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 16.11.2010 - 20 W 448/10

    Ermächtigung des Notars nach § 378 II FamFG

    Dort wird unter anderen von dem OLG Köln (Beschluss vom 10.01.1983, Az. 2 Wx 47/82 zitiert nach juris) und dem OLG Celle (Beschluss vom 26.04.1999, Az. 9 W 44/99, zitiert nach juris) die Auffassung vertreten, dass die Erklärung nach § 1560 Satz 1 BGB, wonach eine güterrechtliche Vereinbarung in das Register eingetragen werden soll, keine verfahrensrechtliche, sondern eine materiell-rechtliche Erklärung sei, die alleine den Ehegatten zustehe.
  • OLG Köln, 03.07.2017 - 2 Wx 132/17

    Eintragung einer in einem italienischen Konsulat in Deutschland geschlossenen

    Nach allgemeiner Ansicht ist die Erklärung nach § 1560 Satz 1 BGB, dass eine güterrechtliche Vereinbarung in das Register eingetragen werden soll, keine verfahrensrechtliche, sondern eine materiell-rechtliche Erklärung (s. nur Senat, Rpfleger 1983, 159; OLG Celle OLGR 1999, 376).
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